Die Pflege von Grabstätten geht über rein ästhetische Aspekte hinaus. Sie ist ein Ausdruck der Wertschätzung und Erinnerung an geliebte Menschen. Angehörige können beispielsweise die Lieblingsblumen des Verstorbenen pflanzen, um die Grabstätte liebevoll zu gestalten.
Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung für die Grabpflege? Welche Person ist für die Kosten der Pflege verantwortlich? Und wie unterscheidet sich die Grabpflege je nach Art der Bestattung?
In den folgenden Informationen erhalten Sie detaillierte Einblicke in diese Fragen.
Was ist für die Grabpflege verantwortlich?
Die Verantwortlichkeit für die Grabpflege variiert, da es keine einheitliche Gesetzgebung dazu gibt. Die Regelungen werden individuell auf Basis der Friedhofssatzungen der jeweiligen Kommunen festgelegt. In der Regel ist die Person für die Grabpflege verantwortlich, die das Nutzungsrecht an der Grabstätte erworben hat. Falls der Nutzungsrechtsinhaber verstorben ist, geht das Recht auf die Erben über, welche dann für die Grabpflege zuständig sind. Wenn die Erben diese Verantwortung nicht übernehmen möchten, haben sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen, die sich dann um die Grabpflege kümmern.
Was versteht man unter Grabpflege?
Unter Grabpflege versteht man sämtliche Arbeiten, die von Angehörigen oder Friedhofsgärtnereien an der Grabstätte eines Verstorbenen durchgeführt werden. Dies beinhaltet das Beseitigen von übermäßigem Bewuchs mit Pflanzen, um eine gepflegte Erscheinung zu gewährleisten. Darüber hinaus gehört auch die individuelle Gestaltung der Ruhestätte mit einer ansprechenden Grabbepflanzung zur Grabpflege.
Zusammengefasst die wichtigsten Punkte zur Grabpflege:
- Die Verpflichtung zur Grabpflege liegt bei der Person, die das Nutzungsrecht an der Grabstelle erworben hat.
- Wenn der Nutzungsberechtigte der Verstorbene ist, geht das Nutzungsrecht auf die Erben über, die dann für die Grabpflege zuständig sind. Oft sind dies die Angehörigen des Verstorbenen.
- Es steht den Angehörigen frei, die Grabpflege selbst zu übernehmen oder eine Friedhofsgärtnerei mit dieser Aufgabe zu beauftragen.
- Wenn eine Friedhofsgärtnerei für die Grabpflege sorgt, hängen die Kosten vom vertraglich festgelegten Leistungsumfang ab.
Wir bieten Ihnen die Übernahme der Grabpflege an.
Wahlgräber haben in der Regel eine Ruhefrist von mindestens 20 Jahren, wobei die Gesamtlaufzeit bis zu 30 Jahre oder sogar länger betragen kann. Dieser ausgedehnte Zeitraum bedeutet, dass Angehörige während dieser Zeit für die Pflege verantwortlich sind. Sollte eine Grabstätte verwildern, fordert das Friedhofsamt die Hinterbliebenen dazu auf, das betroffene Grab in einen gepflegten Zustand zu versetzen.
Seit vielen Jahre pflegen wir Gräber in der ganzen Region um Ballenstedt, Quedlinburg und Aschersleben. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um die Pflege Ihres Grabes zu übernehmen. Sie können uns vertrauensvoll die Verantwortung für die Pflege übertragen, sodass das Grab stets in einem würdevollen und gepflegten Zustand bleibt.
Möglichkeiten der Grabpflege
Die Dauergrabpflege erweist sich besonders für Angehörige als äußerst praktisch, die nicht vor Ort wohnen und dennoch sicherstellen möchten, dass das Grab kontinuierlich und professionell gepflegt wird. Wir übernehmen die Verantwortung für alle Aspekte der Grabpflege, um Ihren Wünschen und den Bedürfnissen des Verstorbenen gerecht zu werden.
Die jährliche Grabpflege erstreckt sich über zwölf Monate und eignet sich besonders für den Zeitraum nach einer Beerdigung.